#138: Machtwechsel in Berlin – Was die CDU & SPD steuerlich planen

Shownotes

Die neue Regierung ist zwar noch nicht im Amt, doch erste steuerpolitische Vorhaben zeichnen sich durch den Koalitionsvertrag bereits ab. Geplant sind unter anderem eine degressive Abschreibung von 30 % für Ausrüstungsinvestitionen ab 2025, eine Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für E-Fahrzeuge auf 100.000 € sowie eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035. Die Pendlerpauschale soll ab 2026 dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer steigen. Zudem wird eine Senkung der Körperschaftsteuer um fünf Prozentpunkte ab 2028 in Aussicht gestellt. Weitere Vorhaben betreffen das Optionsmodell nach § 1a KStG, steuerfreie Überstunden, digitale Verwaltungsprozesse und die Rückkehr zum ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Speisen ab 2026. Wir ordnen die geplanten Maßnahmen ein und klären, was sie für Steuerpflichtige und Unternehmen bedeuten könnten.

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