#147: E-Auto Steuertrick: 30.000 Euro sparen und Ladestation steuerfrei dazu
Shownotes
Die 75%-Abschreibung nach § 7 Abs. 2a EStG bei E-Fahrzeugen birgt enormes Gestaltungspotenzial – ein 100.000 Euro teures E-Auto das überwiegend privat gefahren wird, kann einen Steuervorteil von über 30.000 Euro ermöglichen. Besonders interessant ist das wenn das Unternehmen abschließend steuergunstig verkauft oder aufgegeben wird.
Gleichzeitig bieten Arbeitgeber-Förderungen bei Ladevorrichtungen interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Episode beleuchtet drei Fördermodelle: Überlassung nach § 3 Nr. 46 EStG bleibt vollständig steuer- und beitragsfrei, wenn das zusätzlich z laufenden Gehalt erfolgt nach § 8 Abs. 4 EStG. Eine 1.000 Euro Wallbox kann somit komplett steuerfrei überlassen werden. Bei der Übereignung entsteht ein Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG, bewertet mit 96% des Endpreises abzüglich Zuzahlungen. Zuschüsse können individuell versteuert oder pauschaliert werden.
Besonders vorteilhaft ist die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG mit 25% Lohnsteuer ohne Sozialabgaben.
Parallel droht durch Section 899 aus dem US-“One Big Beautiful Bill” ab Juli 2025 eine zusätzliche Quellensteuer von bis zu 20% auf Dividenden und Zinsen für deutsche Investoren. Bei 1.000 Euro Dividende verbleiben statt 750 Euro nur noch 550 Euro netto. Unternehmen mit US-Bezu sowie Anleger mit US-Aktien und US-ETF wären betroffen.
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