#158: Überweisung an Betrüger - Steuern trotzdem fällig? Was sich ab Oktober 2025 ändert

Shownotes

Ab dem 5. Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen – das sogenannte „Verification of Payee“-Verfahren (VoP) wird Pflicht. Diese Maßnahme soll Milliardenverluste durch Betrugsarten wie CEO-Fraud oder Rechnungsumleitungsbetrug verhindern. Doch VoP hat auch Tücken: Handelsnamen, Abkürzungen oder Fantasiebezeichnungen können zu Zahlungsblockaden führen. Zudem bleibt VoP bei Identitätsbetrug wirkungslos, wenn Name und IBAN korrekt erscheinen.

Die Episode beleuchtet außerdem aktuelle Sicherheitsprobleme bei PayPal, bei denen Milliarden an Zahlungen zurückgehalten wurden. Steuerlich wird es ebenfalls konkret: Wann müssen eingefrorene Zahlungen versteuert werden, was ist bei Forderungsausfällen zu beachten und wie sind Ransomware-Zahlungen oder Betrugsverluste steuerlich einzuordnen? Mit Verweis auf das Urteil des FG Münster vom 6.3.2025 (7 K 2394/20 E,G) werden praxisnahe Beispiele und Handlungsempfehlungen gegeben.

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