#175: Diese Urteile aus 2025 sollte jeder kennen: Vom Lamborghini bis zur Diskothek – was der BFH entschied

Shownotes

Welche steuerrechtlichen Entscheidungen prägten das Jahr 2025? Diese Episode liefert einen umfassenden Rückblick: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 26.03.2025 – 2 BvR 1505/20) erklärte den Solidaritätszuschlag (SolZ) trotz teilweiser Abschmelzung für verfassungsgemäß (§ 106 Abs. 1 Nr. 6 GG), da ein aufgabenbezogener Mehrbedarf des Bundes bis mindestens 2030 fortbestehe. Ein Meilenstein für die Steuerabwehr ist die Entscheidung BVerfG, Beschl. v. 27.05.2025 – 2 BvR 172/24, in der die Ablehnung einer mündlichen Schadensersatzvereinbarung zwischen Schwestergesellschaften durch das FG als willkürlich eingestuft wurde (Rz. 49: „unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar“).

In BFH, Urt. v. 09.05.2025 – IX R 4/23 wurde erstmals der steuerlich rückwirkende Wegfall der Geschäftsgrundlage bei der Rückabwicklung einer Anteilsübertragung nach fehlerhafter steuerlicher Beratung anerkannt. Ebenfalls praxisrelevant: die Entscheidung zur Kassenführung bei Bargeldbetrieben. Im dritten Rechtsgang stellte der BFH klar (Urt. v. 18.06.2025 – X R 19/21), dass eine Schätzung zulässig ist, jedoch genauere Methoden vorrangig gegenüber pauschalen Richtsätzen sind. Zweifel an der Verwendbarkeit der amtlichen Richtsatzsammlung wurden erneut bekräftigt (Rz. 137).

Zur privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge urteilte der BFH (Urt. v. 16.01.2025 – III R 34/22), dass der Anscheinsbeweis nur mit substantiiertem Sachvortrag erschüttert werden kann; bloße Behauptungen reichen nicht. Dagegen erkannte der BFH im Fall eines Lamborghini (Urt. v. 22.10.2024 – VIII R 12/21) trotz unvollständigem Fahrtenbuch und Luxus-Privatfahrzeugen eine betriebliche Nutzung als möglich an, was den Umgang mit dem Anscheinsbeweis weiter differenziert.

Die Folge beleuchtet außerdem anhängige Verfahren zur Erbschaftsteuerprivilegierung von Betriebsvermögen (BVerfG, 1 BvR 804/22), zur Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktien (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG; BVerfG, 2 BvL 3/21), zum steuerlichen Grundfreibetrag im Verhältnis zum Bürgergeld (BFH, III R 26/24) sowie zu Fragen des Aufteilungsgebots bei Hotelumsätzen (EuGH-Vorlagen: C-409/24 bis C-411/24).

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