#191: 2026: Steuern auf Aktien und Kryptowährungen & neues Urteil
Shownotes
Wie werden Aktiengewinne, Dividenden und ETFs in Deutschland tatsächlich besteuert – und wo liegen die größten Optimierungspotenziale? Diese Episode liefert einen kompakten Überblick über Abgeltungsteuer, Verlustverrechnung und internationale Fallstricke, die Anleger kennen müssen.
Seit 2009 gilt die Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), unabhängig von der Haltedauer und einheitlich für Dividenden, Zinsen und Kursgewinne. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Ehepaaren) bleibt die einzige relevante Steuerfreigrenze, während Werbungskosten grundsätzlich ausgeschlossen sind. Die Steuer wird in der Regel direkt von der Bank abgeführt, entfaltet Abgeltungswirkung und muss nur bei Sonderfällen (z. B. Auslandsdepots oder Günstigerprüfung) erklärt werden.
Ein zentraler Punkt ist die Verlustverrechnung: Aktienverluste dürfen gemäß § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Ein Verfahren hierzu ist aktuell beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 2 BvL 3/21). Andere Kapitalverluste (z. B. aus Derivaten oder Fonds) sind flexibler nutzbar. Wichtig: Verlustbescheinigungen müssen bis zum 15.12. beantragt werden.
Altbestände vor 2009 genießen Bestandsschutz – Gewinne bleiben nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei (§ 23 EStG a.F.). Fehlerhafte Anschaffungsdaten können jedoch zur Ersatzbemessungsgrundlage von 30 % führen (§ 43a Abs. 2 EStG). Besonderheiten bestehen auch bei Dividenden aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG), die steuerfrei zufließen, aber den Einstandskurs mindern.
Internationale Investments bergen zusätzliche Risiken: Quellensteuern (z. B. 30 % in den USA, reduzierbar auf 15 % via W-8BEN) und aufwendige Rückerstattungsverfahren (z. B. Schweiz mit 35 %) können die Rendite erheblich beeinflussen. ETFs profitieren seit der Investmentsteuerreform 2018 von Teilfreistellungen (z. B. 30 % bei Aktienfonds), während gleichzeitig eine Körperschaftsteuer auf Fondsebene von 15 % anfällt (§ 6 InvStG).
Weitere Themen sind die steuerliche Behandlung von Derivaten (Wegfall der 20.000 € Verlustgrenze), Kryptowährungen (§ 23 EStG, steuerfrei nach 1 Jahr, 1.000 € Freigrenze) und Gold. Ergänzend werden Gestaltungsmöglichkeiten wie NV-Bescheinigung, Kinderdepots und die Günstigerprüfung erläutert.
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